Ihr Weg zur Kirchlichen UnterrichterlaubnisDie Kirchliche Unterrichtserlaubnis begründet ein Verhältnis gegenseitigen Vertrauens und gegenseitiger Verpflichtung zwischen der EKHN und den von ihr beauftragten Religionslehrer:innen.
Sollten Sie eine Kirchliche Unterrichtserlaubnis in Form einer Vorläufigen Zustimmung für den Vorbereitungsdienst benötigen, wenden Sie sich an das Referat Schule und Religionsunterricht in Darmstadt. Am besten erreichen Sie es unter
bevollmaechtigung(at)ekhn.de. Benötigen Sie eine Bevollmächtigung nach der Zweiten Staatsprüfung oder in besonderen Fällen als Befristete Zustimmung, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem für Sie zuständigen Kirchlichen Schulamt (KSA) auf.
Die Zuständigkeiten der Kirchlichen Schulämter in der EKHN (Darmstadt, Gießen, Mainz, Offenbach, Wiesbaden) ergeben sich aus dem Dienstort (Schule), an dem sie künftig unterrichten. Sollte die Schule noch nicht feststehen, ergibt sich die Zuständigkeit über Ihren Wohnort. In welchem Zuständigkeitsbereich ihre Schule bzw. Wohnort liegt, erfahren Sie
hier. Geben Sie den Namen der Schule in das Suchfeld ein. Wenn Ihre Schule in der Karte erscheint, finden Sie das zugehörige Schulamt, indem Sie über einen Klick auf die Schule die zugehörigen Informationen öffnen.