Antragsverfahren

Ihr Weg zur Kirchlichen Unterrichterlaubnis
Die Kirchliche Unterrichtserlaubnis begründet ein Verhältnis gegenseitigen Vertrauens und gegenseitiger Verpflichtung zwischen der EKHN und den von ihr beauftragten Religionslehrer:innen.

Sollten Sie eine Kirchliche Unterrichtserlaubnis in Form einer Vorläufigen Zustimmung für den Vorbereitungsdienst benötigen, wenden Sie sich an das Referat Schule und Religionsunterricht in Darmstadt. Am besten erreichen Sie es unter bevollmaechtigung(at)ekhn.de. Benötigen Sie eine Bevollmächtigung nach der Zweiten Staatsprüfung oder in besonderen Fällen als Befristete Zustimmung, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem für Sie zuständigen Kirchlichen Schulamt (KSA) auf.

Die Zuständigkeiten der Kirchlichen Schulämter in der EKHN (Darmstadt, Gießen, Mainz, Offenbach, Wiesbaden) ergeben sich aus dem Dienstort (Schule), an dem sie künftig unterrichten. Sollte die Schule noch nicht feststehen, ergibt sich die Zuständigkeit über Ihren Wohnort. In welchem Zuständigkeitsbereich ihre Schule bzw. Wohnort liegt, erfahren Sie hier. Geben Sie den Namen der Schule in das Suchfeld ein. Wenn Ihre Schule in der Karte erscheint, finden Sie das zugehörige Schulamt, indem Sie über einen Klick auf die Schule die zugehörigen Informationen öffnen.

Welche Bevollmächtigungen gibt es und welche Unterlagen werden benötigt?

  • Erklärung zur Bevollmächtigung
  • aktuelle Kirchenmitgliedschaftsbescheinigung (von Ihrer Kirchengemeinde)
  • Ggf. eine Verpflichtungserklärung (bei Mitgliedschaft in einer anderen Kirche als der EKHN oder einer Gliedkirche der Evangelischen Kirche in Deutschland. Diese Kirche muss der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK Deutschland) angehören)
  • Kopie des 1. Staatsexamens (unbeglaubigt)

Alle Unterlagen schicken Sie bitte per Mail an das Referat Schule und Religionsunterricht. 

  • Erklärung zur Bevollmächtigung
  • Anmeldung zur Bevollmächtigungstagung
  • aktuelle Kirchenmitgliedschaftsbescheinigung (von Ihrer Kirchengemeinde)
  • Ggf. eine Verpflichtungserklärung (bei Mitgliedschaft in einer anderen Kirche als der EKHN oder einer Gliedkirche der Evangelischen Kirche in Deutschland. Diese Kirche muss der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK Deutschland) angehören)
  • unbeglaubigte Kopien der Examenszeugnisse (1. und 2. Staatsprüfung)

Alle Unterlagen schicken Sie bitte postalisch oder per Mail an Ihr zuständiges Kirchliches Schulamt.

  • Erklärung zur Bevollmächtigung
  • aktuelle Kirchenmitgliedschaftsbescheinigung (von Ihrer Kirchengemeinde)
  • Ggf. eine Verpflichtungserklärung (bei Mitgliedschaft in einer anderen Kirche als der EKHN oder einer Gliedkirche der Evangelischen Kirche in Deutschland)
  • Kopien von Examenszeugnissen (unbeglaubigt)

Alle Unterlagen schicken Sie bitte postalisch oder per Mail an Ihr zuständiges Kirchliches Schulamt.