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© Volker Rahn / fundus.media
Dieser Bereich umfasst schwerpunktmäßig die vier Schulen in kirchlicher Trägerschaft. Außerdem die Berufsgruppe der Pfarrerinnen und Pfarrer, die hauptberuflich oder nebenamtlich Religionsunterricht erteilen. Auch die Arbeit mit Konfirmandinnen und Konfirmanden gehört dazu.
Nach Artikel 7 Absatz 3 Grundgesetz liegt der Religionsunterricht an staatlichen Schulen in gemeinsamer Verantwortung von Kirche und Staat. Daraus ergeben sich für die Kirche Aufgaben wie bspw. die Bevollmächtigung von staatlichen Religionslehrkräften, die Mitwirkung bei der Zulassung von Lehrplänen (Curricula) und Schulbüchern. Außerdem die Mitwirkung bei der Abdeckung des Religionsunterrichts. Aber auch für die Weiterentwicklung des Religionsunterrichts. Die Dienst- und Fachaufsicht über die Kirchlichen Schulämter in der EKHN gehört auch zum Aufgabenbereich.
Im Gebiet der EKHN gibt es fünf Kirchliche Schulämter als Gegenüber der regionalen staatlichen Schulaufsicht. Sie begleiten und unterstützen die religionspädagogische Arbeit in Schule, Dekanat und Kirchengemeinde. Sie nehmen die aufsichtliche Verantwortung für den Religionsunterricht, die Lehrkräfte, die Schulpfarrpersonen, die Schulseelsorge sowie für die Kooperation von Kirche und Staat wahr.
Die Schulamtdirektor:innen i.K. von links: Christoph Weick, Silke Hagemann, Anita Seebach, Jan Schäfer
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Ein Podcast zu den Aufgaben der KSÄ
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