Häufige Fragen zur Bevollmächtigung

Es gilt für Sie das normale Antragsverfahren zur Erlangung der Bevollmächtigung. Nehmen Sie dazu Kontakt mit dem für Sie zuständigen Kirchlichen Schulamt auf.

Sie brauchen eine Qualifikation, um langfristig das Fach Ev. Religion unterrichten zu können. Es gibt Möglichkeiten der Weiterqualifikation über das RPI, um das Fach Ev. Religion unterrichten zu können. In Frage kommen je nach Vorbildung der Weiterbildungskurs und der Kirchliche Qualifizierungskurs. Beratend stehen Ihnen die Kirchlichen Schulämter und das RPI zur Seite.

Ja, jeder und jede, die ev. Religionsunterricht erteilt, benötigt eine Kirchliche Unterrichtserlaubnis. Diese bekommen Sie auf Antrag von Ihrem Kirchlichen Schulamt. Sie benötigen für einen TvH-Vertrag eine befristete Zustimmung zur Erteilung von Religionsunterricht.

Wenn Ihre Kirchengemeinde Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen ist, können Sie eine Bevollmächtigung bekommen. Sie müssen dann zusätzlich eine Erklärung ausfüllen, dass Sie in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der EKHN Ihren Unterricht erteilen.

Nach dem zweiten Staatsexamen melden Sie sich bei dem für Sie zuständigem Kirchlichen Schulamt zur nächsten Bevollmächtigungstagung an. Bis zum Überreichen der endgültigen Bevollmächtigung behält die VZ ihre Gültigkeit.

Sie müssen sich von sich aus bei Ihrem KSA melden, da wir Ihre Daten nicht automatisch erhalten.