Bevollmächtigung in der EKHN
Die Bevollmächtigung - Überblick
Im Namen der Evangelischen Kirche von Hessen und Nassau (EKHN) danken wir Ihnen sehr herzlich dafür, dass Sie sich für den Beruf der Religionslehrerin/ des Religionslehrers entschieden haben.
Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Religion. Sie brauchen Erwachsene, die ihren religiösen Fragen standhalten. Die gemeinsam mit ihnen nach Antworten in der christlichen Religion suchen. Sie brauchen Menschen wie Sie, die sie in ihrer religiösen Entwicklung begleiten und unterstützen.
Bevollmächtigung – Vorläufige Zustimmung – Befristete Zustimmung
Um Evangelische Religion im Kirchengebiet der EKHN unterrichten zu können, benötigen Sie generell eine Kirchliche Unterrichtserlaubnis. Sie wird sehr oft Vokation genannt. In der EKHN heißt sie Kirchliche Bevollmächtigung, die sie nach der Zweiten Staatsprüfung beantragen müssen.
Bereits für den Vorbereitungsdienst (Referendariat) ist eine Vorläufige Zustimmung der EKHN erforderlich.
Sollten Sie auf anderen Wegen eine Unterrichtstätigkeit anstreben oder befristet unterrichten, benötigen Sie bspw. bis zur endgültigen Feststellung Ihrer Eignung eine Befristete Zustimmung zur Erteilung von Religionsunterricht.
Auf dieser Seite erhalten Sie alle notwendigen Informationen zur Kirchlichen Unterrichtserlaubnis, zu den Antragsverfahren, zu rechtlichen Grundlagen und zur Besonderheit des Konfessionellen Religionsunterrichtes in Deutschland. Insbesondere in Hessen und Rheinland-Pfalz, der beiden Bundesländer, auf die sich in Teilen das Kirchengebiet der EKHN erstreckt.
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