Kirchliche Schulämter der EKHN

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    Antragsverfahren

    Ihr Weg zur Kirchlichen Unterrichterlaubnis
    Die Kirchliche Unterrichtserlaubnis begründet ein Verhältnis gegenseitigen Vertrauens und gegenseitiger Verpflichtung zwischen der EKHN und den von ihr beauftragten Religionslehrer:innen.

    Sollten Sie eine Kirchliche Unterrichtserlaubnis in Form einer Vorläufigen Zustimmung für den Vorbereitungsdienst, einer Bevollmächtigung nach der Zweiten Staatsprüfung oder in besonderen Fällen als Befristete Zustimmung benötigen, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem für Sie zuständigen Kirchlichen Schulamt (KSA) auf.

    Die Zuständigkeiten der Kirchlichen Schulämter in der EKHN (Darmstadt, Gießen, Mainz, Offenbach, Wiesbaden) ergeben sich aus dem Dienstort (Schule), an dem sie künftig unterrichten. Sollte die Schule noch nicht feststehen, ergibt sich die Zuständigkeit über Ihren Wohnort. In welchem Zuständigkeitsbereich ihre Schule bzw. Wohnort liegt, erfahren Sie hier. Wenn Ihre Schule / Wohnort in der Karte erscheint, finden Sie das zugehörige Schulamt rechts in der Spalte neben der Karte.

    Sie benötigen eine Vorläufige Zustimmung zur Erteilung von Religionsunterricht für den Vorbereitungsdienst (Referendariat)?
    Schicken Sie bitte folgende Unterlagen an Ihr zuständiges Kirchliches Schulamt:

    • Erklärung zur Bevollmächtigung
    • Kirchenmitgliedschaftsbescheinigung (von Ihrer Kirchengemeinde)
    • Ggf. eine Verpflichtungserklärung (bei Mitgliedschaft in einer anderen Kirche als der EKHN oder einer Gliedkirche der Evangelischen Kirche in Deutschland. Diese Kirche muss dann dem Arbeitskreis Christlicher Kirchen (ACK Deutschland) angehören
    • Kopie des 1. Staatsexamens


    Sie benötigen eine Kirchliche Bevollmächtigung nach erfolgreichem Abschluss der Zweiten Staatsprüfung?

    Schicken Sie bitte folgende Unterlagen an Ihr zuständiges Kirchliches Schulamt:

    • Erklärung zur Bevollmächtigung
    • Anmeldung zur Bevollmächtigungstagung
    • Kirchenmitgliedschaftsbescheinigung (von Ihrer Kirchengemeinde)
    • Ggf. eine Verpflichtungserklärung (bei Mitgliedschaft in einer anderen Kirche als der EKHN oder einer Gliedkirche der Evangelischen Kirche in Deutschland. Diese Kirche muss dann dem Arbeitskreis Christlicher Kirchen (ACK Deutschland) angehören
    • Kopien der Examenszeugnisse (1. und 2. Staatsprüfung)


    Sie benötigen eine Befristete Zustimmung zur Erteilung von Religionsunterricht?
    (Bspw. bei TvH-Vertrag oder bei Teilnahme an einem berufsbegleitenden Weiterbildungskurs für Ev. Religion)
    Schicken Sie bitte folgende Unterlagen an Ihr zuständiges Kirchliches Schulamt:

    • Erklärung zur Bevollmächtigung
    • Kirchenmitgliedschaftsbescheinigung (von Ihrer Kirchengemeinde)
    • Ggf. eine Verpflichtungserklärung (bei Mitgliedschaft in einer anderen Kirche, als der EKHN oder einer Gliedkirche der Evangelischen Kirche in Deutschland
    • Kopien von Examenszeugnissen

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     Formulare:

    Alle Formularvorlagen finden Sie unter Downloads & Links.

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