Kirchliche Schulämter der EKHN

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    Das Referat Schule und Religionsunterricht

    Das Referat „Schule und Religionsunterricht“ ist Teil der Kirchenverwaltung der EKHN in Darmstadt und dem Dezernat "Kirchlichen Dienste" zugeordnet. Es gliedert sich in zwei Geschäftsbereiche:

    Schulische Bildung in kirchlicher Verantwortung

    Dieser Bereich umfasst schwerpunktmäßig die vier Schulen in kirchlicher Trägerschaft. Außerdem die Berufsgruppe der Pfarrerinnen und Pfarrer, die hauptberuflich oder nebenamtlich Religionsunterricht erteilen. Auch die Arbeit mit Konfirmandinnen und Konfirmanden gehört dazu.

    Leitung: Oberkirchenrat Sönke Krützfeld

    Schulische Bildung in Verantwortung von Kirche und Staat

    Nach Artikel 7 Absatz 3 Grundgesetz liegt der Religionsunterricht an staatlichen Schulen in gemeinsamer Verantwortung von Kirche und Staat. Daraus ergeben sich für die Kirche Aufgaben wie bspw. die Bevollmächtigung von staatlichen Religionslehrkräften, die Mitwirkung bei der Zulassung von Lehrplänen (Curricula) und Schulbüchern. Außerdem die Mitwirkung bei der Abdeckung des Religionsunterrichts. Aber auch für die Weiterentwicklung des Religionsunterrichts. Die Dienst- und Fachaufsicht über die Kirchlichen Schulämter in der EKHN gehört auch zum Aufgabenbereich.

    Leitung: Oberkirchenrat Stefan Knöll

    Nähere Informationen zu den Aufgabenbereichen und Kontaktadressen finden Sie hier

    Die Kirchlichen Schulämter

    Im Gebiet der EKHN gibt es fünf Kirchliche Schulämter als Gegenüber der regionalen staatlichen Schulaufsicht. Sie begleiten und unterstützen die religionspädagogische Arbeit in Schule, Dekanat und Kirchengemeinde. Sie nehmen die aufsichtliche Verantwortung für den Religionsunterricht, die Lehrkräfte, die Schulpfarrpersonen, die Schulseelsorge sowie für die Kooperation von Kirche und Staat wahr.

    Das für Sie zuständige Kirchliche Schulamt finden Sie über hier.

    Im Einzelnen nehmen die Kirchlichen Schulämter folgende Aufgaben wahr:

    1. Zusammenarbeit mit staatlicher Schulaufsicht und Schulen

    • Koordinationsgespräche mit Schulämtern und Beauftragten der römisch-katholischen Bistümer
    • Unterstützung bei der Suche nach Religions-Lehr- und Vertretungskräften
    • Einsichtnahme in RU und Konfirmandenarbeit
    • Entscheidung bei Anträgen auf Bildung konfessionell gemischter Lerngruppen im RU
    • Förderung regionaler Kooperationen von Kirche und Schule
    • Kirchliche Verantwortung für regionale Bildungspläne und Schulentwicklung

    2. Religionslehrkräfte

    • Bevollmächtigungstagungen
    • Mitwirkung bei zentralen Bevollmächtigungsgottesdiensten
    • Genehmigung kurzzeitiger Vertretungen im Religionsunterricht
    • Vorbereitung / Vermittlung kirchlicher Zustimmungen zur Erteilung von RU
    • Beratung über die besonderen Rechte und Pflichten von Religionslehrkräften
    • Beratung über die Stellung des Religionsunterrichts an der Schule

    3. Gestellungsverträge

    • Vermittlung hauptamtlicher Gestellungsverträge (Schulpfarrstellen)
    • Vorbereitung von Schulseelsorge-Aufträgen für Religionslehrkräfte und Geistliche
    • Kirchliche Fach- und Dienstaufsicht über hauptamtliche Schulpfarrerinnen und Schulpfarrer und alle mit  Schulseelsorge Beauftragten
    • Durchführung von Dienstversammlungen und Dienstgesprächen
    • Verantwortung für die einjährige Professionalisierung neu eingestellter Schulpfarrerinnen und Schulpfarrer
    • Einsatz der Gemeindepfarrerinnen und Gemeindepfarrer im schulischen Religionsunterricht (im Benehmen mit Dekanin bzw. Dekan)
    • Entscheidung über Anträge von Gemeindepfarrerinnen und Gemeindepfarrern auf Entpflichtung oder Umverteilung von Religions-Pflichtstunden

    4. Zusammenarbeit mit Propsteien und Dekanaten

    • Kooperation bei (Schul-)Visitationen und in Personalfragen
    • Information über Schulrechts- und bildungspolitische Grundsatzfragen
    • Beratende Mitgliedschaft in den Dekanatssynoden
    • Kooperation mit den Dekanatsbeauftragten für Religionspädagogik

    5. Beurteilungen und Personalentwicklung

    • Unterrichtsbesuch und religionspädagogisches Votum zur Ernennung zur Pfarrerin bzw. zum Pfarrer der EKHN auf Lebenszeit und zur Zuerkennung der Bewerbungsfähigkeit
    • Unterrichtsbesuch und Votum bei Bewerbungen um Aufnahme der Interessiertenliste für eine hauptamtliche Schulpfarrstelle
    • Teilnahme an theologischen Prüfungen im Rahmen der Staatsexamina für das Lehramt.

     

     

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