Häufige Fragen zur Bevollmächtigung
Ich habe Ev. Religion als Zusatzfach (3. Fach) studiert. Wie kann ich eine Kirchliche Unterrichtserlaubnis bekommen?
Da Ihnen die praktische Erfahrung im Unterrichten fehlt, ist es nötig, dass Sie eine Zeit lang von einer Lehrkraft (Mentorat) begleitet werden und ein Unterrichtsbesuch durch das zuständige Kirchliche Schulamt erfolgt. Nehmen Sie dazu bitte Kontakt mit Ihrem Kirchlichen Schulamt auf. Danach gilt für Sie das normale Antragsverfahren zur Erlangung einer Bevollmächtigung.
Ich möchte gerne das Fach Religion unterrichten, habe aber kein erstes oder zweites Staatsexamen erworben. Welche Möglichkeiten zur Qualifikation gibt es?
Es gibt Möglichkeiten der Weiterqualifikation über das RPI, um das Fach Ev. Religion unterrichten zu können. In Frage kommen je nach Vorbildung der Weiterbildungskurs und der Kirchliche Qualifizierungskurs. Beratend stehen Ihnen die Kirchlichen Schulämter und das RPI zur Seite.
Ich habe nur einen befristeten Vertretungsvertrag. Benötige ich trotzdem eine Kirchliche Unterrichtserlaubnis?
Ja, jeder und jede, die ev. Religionsunterricht erteilt, benötigt eine Kirchliche Unterrichtserlaubnis. Diese bekommen Sie auf Antrag von Ihrem Kirchlichen Schulamt.
Ich bin Mitglied einer freien Gemeinde. Kann ich trotzdem Ev. Religionsunterricht erteilen?
Wenn Ihre Kirchengemeinde Mitglied der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen ist, können Sie eine Bevollmächtigung bekommen. Sie müssen dann zusätzlich eine Erklärung ausfüllen, dass Sie in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der EKHN Ihren Unterricht erteilen.
Ist meine Vorläufige Zustimmung noch über das 2. Staatsexamen hinaus gültig?
Nach dem zweiten Staatsexamen melden Sie sich bei dem für Sie zuständigem Kirchlichen Schulamt zur nächsten Bevollmächtigungstagung an. Bis zum Überreichen der endgültigen Bevollmächtigung behält die VZ ihre Gültigkeit.
Muss ich mich nach dem 2. Staatsexamen beim KSA melden oder werde ich automatisch zur Bevollmächtigungstagung eingeladen?
Sie müssen sich von sich aus bei Ihrem KSA melden, da wir Ihre Daten nicht automatisch erhalten.
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